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   OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16   

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OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16 (https://dejure.org/2018,6624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19.02.2018 - 3 A 580/16 (https://dejure.org/2018,6624)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 (https://dejure.org/2018,6624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 4 Satz 4 VwGO, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VereinsG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VereinsG, § 10 Abs. 2 Satz 1 VereinsG, § 4 VereinsGDV
    Vereinsverbot; Beschlagnahme; Sicherstellung; Gewahrsam; Vereinsvermögen; Vermögen eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Sachen im Gewahrsam des Vereins werden nach § 3 VereinsGDV schlicht dadurch sichergestellt, dass die Vollzugsbehörde sie in Gewahrsam nimmt (VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2011 - 1 S 1864/11 -, juris Rn. 10).

    Befindet sich die Sache hingegen in Gewahrsam eines Dritten, zum Beispiel im Gewahrsam eines "einfachen" Vereinsmitglieds, bedarf es nach § 10 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. VereinsG einer Sicherstellungsanordnung (SächsOVG, Beschl. v. 6. Oktober 2014 - 3 B 147/14 -, juris Rn. 7 m. w. N.; VGH BW, Beschl. v. 27. Oktober 2011 a. a. O. Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1994 - 5 B 959/94

    Sicherstellungsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats (so zuletzt: SächsOVG, Beschl. v. 24. Oktober 2016 - 3 A 612/16 -, juris Rn. 9; s. a. OVG NRW, Beschl. v. 31. Mai 2006 - 5 A 4410/04 -, juris Rn. 10, Beschl. v. 1. September 1994 - 5 B 959/94 -, juris; VGH BW, Beschl. v. 27. Februar 1989 - 1 S 2586/87 -, juris), an welcher er nicht mehr festhält, beruhte auf § 10 Abs. 2 Satz 1 und § 3 Abs. 1 VereinsG in der bis 30. November 1994 geltenden Fassung (a. F.), wonach Sachen im Gewahrsam des Vereins und auf Grund besonderer Anordnung Sachen des Vereinsvermögens im Gewahrsam Dritter auf Grund der Beschlagnahme sichergestellt werden konnten, wobei § 3 VereinsG a. F. anders als § 3 Abs. 1 Satz 2 VereinsG hinsichtlich der regelmäßig anzuordnenden Beschlagnahme keine Differenzierung zwischen Vereinsvermögen und Sachen Dritter enthielt.

    Durch den Sicherstellungsbescheid soll daher die Duldungspflicht des "Dritten" bezüglich bestimmter Gegenstände, die der öffentlich-rechtlichen Verfügungsgewalt und damit dem behördlichen Zugriff unterliegen, konkretisiert werden (SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 26. August 1994, DÖV 1995, 339; Beschl. v. 1. September 1994, DÖV 1995, 338).

  • OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15

    Grundsteuer; Haftungsbescheid; Bestimmtheit; Inhaltsadressat;

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Setzt sich der Antragsteller - wie hier - fallbezogen und substantiiert mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander, kann regelmäßig angenommen werden, dass er sich auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bezieht (st. Rspr des Senats: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 3 A 562/16 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Setzt sich der Antragsteller - wie hier - fallbezogen und substantiiert mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander, kann regelmäßig angenommen werden, dass er sich auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bezieht (st. Rspr des Senats: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 3 A 562/16 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Sachsen, 11.10.2017 - 3 A 562/16

    Pannenhilfe; Frontblitzleuchte; Zulassungsgrund; Darlegungsgebot

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Setzt sich der Antragsteller - wie hier - fallbezogen und substantiiert mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinander, kann regelmäßig angenommen werden, dass er sich auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung bezieht (st. Rspr des Senats: vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 3 A 562/16 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 f.; Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrags dürfen mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden (BVerfG, Beschl. v. 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 A 580/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 24.10.2016 - 3 A 612/16

    Verein, ; Vermögen; Beschlagnahme; Sicherstellung; Eigentum; Gewahrsam; Vorstand;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - 5 A 4410/04

    Herausgabeanspruch des Klartext-Verlags von Gegenstände i.R.d. Vereinsverbots;

  • OVG Sachsen, 06.10.2014 - 3 B 147/14

    Sicherstellung einer Sache, Beschlagnahme

  • OVG Sachsen, 15.04.2014 - 3 B 460/13
  • OVG Sachsen, 24.03.2017 - 3 A 829/16

    Vereinsverbot, Sicherstellungsbescheid; MC Gremium, satzungsgemäßes Motorrad;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.1994 - 5 B 960/94

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anordnung; Sicherstellungsbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 1 S 2586/87

    Umfang des Vereinsvermögens

  • BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21

    Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club

    (aaa) Der Senat hat jüngst bekräftigt, dass in Anbetracht des gefahrenabwehrrechtlichen Zwecks des Vereinsgesetzes an dem in der Rechtsprechung überkommenen wirtschaftlichen Vereinsvermögensbegriff (zu diesem zusammenfassend und m. w. N.: BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 -âEURŒ Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 75 Rn. 26; abweichend für ein rein zivilrechtliches Verständnis: OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 - âEURŒLKV 2018, 276 ) auch in Ansehung der auf das Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3186) zurückgehenden Differenzierung der Beschlagnahme- und Einziehungsobjekte in § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 VereinsG im Grundsatz festzuhalten ist.
  • BVerwG, 17.05.2023 - 6 C 5.21

    Beschlagnahme und Einziehung des Grundstücks eines Dritten im Rahmen eines

    Die neue Systematik des Vereinsgesetzes gibt insbesondere keinen Anlass, die Abgrenzung, ob es sich um Sachen des Vereins oder eines Dritten handelt, nunmehr nur noch anhand der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse vorzunehmen (so aber OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 - juris Rn. 10; Albrecht, JöR (Bd. 68) 2020, 271 ; kritisch zum weiten Vereinsvermögensbegriff auch Peter, ThürVBl.
  • OVG Sachsen, 29.03.2018 - 3 A 214/17

    Vereinsverbot; MC Gremium; Sicherstellung; Einziehung von Sachen Dritter;

    Mit der Sicherstellung wird das Gewahrsam des bisherigen Gewahrsamsinhabers, also dessen tatsächliche Sachherrschaft an einer Sache aufgehoben und das Gewahrsam der mit dem Vollzug der Beschlagnahme betrauten Behörde hieran begründet (SächsOVG, Beschl. v. 19. Februar 2018 - 3 A 580/16 -, juris Rn. 11 m. w. N.).24 Aus § 10 Abs. 2 Satz 1 VereinsG ergibt sich, dass ein Sicherstellungsbescheid, nämlich eine Sicherstellung "aufgrund besonderer Anordnung", als Rechtsgrundlage nur in Fällen der Beschlagnahme von Sachen im Gewahrsam eines Dritten erforderlich ist.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2018 (- 3 A 580/16 -, juris Rn. 20) auf die "Einleitung" zur Satzung hingewiesen, wonach der "Club schwarz-weiß" fährt.

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